Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer ein- oder zweitätiges Seminar:

 

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 7 DGUV Vorschrift 68) darf der Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Steuern und Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beauftragen, 

  • die mindestens 18 Jahre alt sind,
    • Ausnahme Jugendliche unter 18 Jahre in der Ausbildung
  • die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind,
  • die Ihre Befähigung nachgewiesen haben.

 

Wir bilden gemäß dem DGUV Grundsatz 308-001 aus. Unsere Gabelstaplerführerscheine sind somit allgemein gültig und firmenübergreifend einsetzbar!

 

Theoretischer Inhalt

(Dieser Inhalt kann auch als Onlinekurs gebucht werden)

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Flurförderzeuge, Anbauten. Aufbau , Funktion
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Prüfungen
  • umgang mit der Last
  • Besondere Einsätze
  • Verkehrszeichen, Verkehrsregeln und Verkehrswege und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen
  • Theoretische Prüfung

 

Praktischer Inhalt

  • Fahrübungen
  • Praktische Prüfung
  •  

Leistungen

  • Nach dem Bestehen der Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen allgemein gültigen und von den Berufsgenossenschaften anerekanten Bedienerausweis