Gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 7 DGUV Vorschrift 68) darf der Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Steuern und Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz
oder Fahrerstand beauftragen,
- die mindestens 18 Jahre alt sind,
- Ausnahme Jugendliche unter 18 Jahre in der Ausbildung
- die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind,
- die Ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Wir bilden gemäß dem DGUV Grundsatz 308-001 aus. Unsere Gabelstaplerführerscheine sind somit allgemein gültig und firmenübergreifend einsetzbar!
Theoretischer Inhalt
(Dieser Inhalt kann auch als Onlinekurs gebucht werden)
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Flurförderzeuge, Anbauten. Aufbau , Funktion
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Prüfungen
- umgang mit der Last
- Besondere Einsätze
- Verkehrszeichen, Verkehrsregeln und Verkehrswege und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen
- Theoretische Prüfung
Praktischer Inhalt
- Fahrübungen
- Praktische Prüfung
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Leistungen
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Nach dem Bestehen der Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen allgemein gültigen und von den Berufsgenossenschaften anerekanten
Bedienerausweis