Zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder

 

Als zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder berät Sie Tobias Völker gerne zu allen Fragen rund um die Themen Kauf, Installation und Wartung von Rauchwanrmeldern.

 

Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz:

 

Gemäß § 44 Abs. 7 der Landesbauordnung Rheinland – Pfalz

 

Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig, es sei denn die Aufgabe wurde im beidseitigen Einvernehmen an den unmittelbaren Besitzer übergeben.  Bei Mietwohnungen ist demzufolge der Vermieter zuständig. Vertraglich kann dies aber auch an den Mieter übertragen werden,

 

DIN 14676

 

Ist eine „Anwender-Norm“ und beschreibt auf nationaler Ebene Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern bzw. Heimrauchmeldern. Sie dient in allen deutschen Bundesländern als Grundlage für die Rauchmelderpflicht.

 

Sie empfiehlt eine zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder mit der Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern zu beauftragen und sich auch die Zertifizierung nachweisen zu lassen. 

 

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.